Tätigkeiten/Berufsbild:
Die Tätigkeiten einer Altenpflegerin ergeben sich nach dem
Arbeitsfeldern im späteren Berufsalltag, z.B.:
- Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren
und evaluieren.
- Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen, beraten,
begleiten und betreuen.
- Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken.
- Alte Menschen bei der Tagesgestaltung unterstützen.
- An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege
mitwirken.
- Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen bei altenpflegerischen
Handlungen berücksichtigen.
- Berufspolitisch aktiv werden.
- Beratung und Anleitung von Angehörigen und Bezugspersonen.
Praktische Ausbildung:
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen
Prüfung 3 Jahre.
Die praktische Ausbildung findet in Einrichtungen der stationären
und ambulanten Altenhilfe, gem. §4 Abs.3 Altenpflegegesetz,
statt und mindestens 2500 Stunden.
Abschnitte der Ausbildung können in weiteren Einrichtungen,
in denen alte Menschen betreut werden, stattfinden. Näheres
regelt die Berufsfachschule für Altenpflege.
Gliederung der praktischen Ausbildung:
| Stationäre oder ambulante Altenhilfe |
1700 Std. |
| Facheinsatz: |
|
| - ambulant (stationär bei ambulanten Ausbildungsträgern) |
300 Std. |
| - Gerontopsychiatrie |
300 Std. |
| - Geriatrie (Krankenhaus, Reha-Einrichtungen) |
200 Std. |
Summe: |
2500 Std. |
Die praktische Ausbildung wir nach einem Ausbildungsplan durchgeführt.
Die Betreuung der Schüler/-innen übernehmen in der Ausbildungseinrichtung
Praxisanleiter/-innen.
In der praktischen Ausbildung werden die Schüler/-innen durch
die Praxisanleiter/-innen der Ausbildungseinrichtungen stufenweise
an die eigenverantwortliche Übernahme der pflegerischen Aufgaben
herangeführt.
Während der Ausbildung erhält der/die Schüler/-in
von der Praxisstelle eine Ausbildungsvergütung, die sich an
den Vergütungssätzen der Krankenpflegeausbildung orientiert
(BAT).
Über mögliche Zuschüsse (Umschulungs- und Fördermaßnahmen)
gibt das zuständige Arbeitsamt Auskunft.
Auf Antrag besteht die Möglichkeit der Ausbildungsverkürzung. |