Peter-Bruckmann-Schule Zukunft durch Berufliche Bildung   ...hier geht's zur Abteilung Pflege ...hier geht's zur Abteilung Gesundheit ...hier geht's zur Abteilung Nahrung ...hier geht's zur Abteilung Hauswirtschaft
      Home | Kontakt | Fotogalerie | Links | Impressum | Rechtliche Hinweise

Schulorganisation
   Schulleitung
   Sekretariat
   Förderverein
   Schulsozialarbeit
   SMV
   Leitbild
   Schulentwicklung OES

Bildungsangebot
   Sonderberufsschule
   Berufsfachschule
   Berufsschule
   Fachschule
   Berufskolleg
   Berufliches Gymnasium
   Aktuelles & Projekte
   Praxissemester
   UNESCO-Projektschule

Service
   Anfahrt
   Infos
   Unterrichtszeiten
   Schulferien
   Blockpläne
   Prüfungstermine
   Archiv
   Hausordnung
   DV-Benutzerordnung

Peter Bruckmann

Unesco-Projektschule

OES Schulentwicklung

 
Berufsvorbereitungsjahr
1. Abschluss:

Abschlusszeugnis des BVJ

Schüler/-innen ohne Hauptschulabschlusszeugnis können (mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung) einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.
Der dem Hauptschulabschluss gleichwertige Bildungsstand berechtigt zur Aufnahme einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

2. Schulart und Dauer:
1-jährige Vollzeitschule
3. Voraussetzungen:
Die Klasse 8 einer allgemeinbildenden Schule (in Haupt-, Real- und Förderschule oder Gymnasium) muss (i.d.R.) besucht worden sein. Die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein.
4. Inhalte und Ziele:
Das Berufsvorbereitungsjahr ist eine berufliche Schulart, die als 1-jährige Vollzeitschule geführt und den Berufsfachschulen zugeordnet wird. Sie ist in erster Linie für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bzw. ohne Arbeitsverhältnis vorgesehen.

Die Schüler/-innen können hier ihre Allgemeinbildung erweitern und sie werden beim Erwerb von Schlüsselqualifikationen gefördert. Das Berufsvorbereitungsjahr vermittelt ein berufliches Grundwissen in bis zu drei Berufsfeldern und unterstützt damit die berufliche Orientierung und Berufsfindung. Dieser Bildungsgang erzieht besonders im fachpraktischen Unterricht zu einer positiven Arbeitshaltung und stärkt das Selbstvertrauen.

Die Schüler/-innen können (nach Wahrnehmung zusätzlicher Unterrichtsinhalte) am Ende des Berufsvorbereitungsjahres über eine Zusatzprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben - auf eine sich anschließende Berufsausbildung wird das Berufsvorbereitungsjahr allerdings nicht angerechnet.

Beim Berufsvorbereitungsjahr handelt es sich um eine Pflichtschule. Ein Arbeitsverhältnis darf in dieser Zeit nicht eingegangen werden. Ein Ausbildungsverhältnis ist jedoch jederzeit möglich.
Gehen die Schüler/-innen nach dem Berufsvorbereitungsjahr ein Ausbildungsverhältnis ein, so besteht die Pflicht zum Besuch einer Berufsschule weiter; gehen sie ein Arbeitsverhältnis ein, so ist ihre Berufsschulpflicht erfüllt.

5. Ausbildungsbetriebe:
keine
6. Unterricht:

23-28 Stunden Unterricht an 3-4 Tagen pro Woche. Während des Schuljahres findet ein Betriebspraktikum statt (1-2 Tage/Woche).

Unterrichtsfächer:
1. Pflichtbereich

   
Allgemeiner Bereich:
 
Religionslehre  
Deutsch  
Gemeinschaftskunde und Wirtschaftskunde  
Sport  
  11-17
   
Berufsbezogener Bereich:
 
Berufsfachliche Kompetenz  
Mathematik und Fachrechnen  
Berufspraktische Kompetenz  
Projektkompetenz  
Individuelle Förderung  
  14-29

2. Wahlpflichbereich:
Englisch
und/oder stützende und ergänzende Angebote

Während des Berufsvorbereitungsjahres ist ein schulisch begleitetes Praktikum verpflichtend, das von der Schule entsprechend der örtlichen Situation organisiert und inhaltlich ausgestaltet wird. Dieses Betriebspraktikum kann bis zu 2 Tage mit insgesamt 5 Wochenstunden pro Unterrichtswoche umfassen.

7. Prüfungen:

Die Prüfung wird von der Berufsschule durchgeführt.

Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil:
- Berufsfachliche Kompetenz

2. praktischer Teil:
- in einem Berufsfeld

3. mündlicher Teil:
-kann sich auf alle maßgebenden Fächer (mit Ausnahme des Faches Fachpraxis) erstrecken

Zusatzprüfung:
Zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes werden in einer schriftlichen und ggf. mündlichen Prüfung folgende Fächer geprüft:
- Deutsch
- Mathematik und Fachrechnen
- sowie auf Antrag der Schüler/-innen Englisch.
(Die Prüfung im Fach Englisch kann nur erfolgen, wenn der dafür vorgesehene Unterricht besucht wurde.)

Abschlusszeugnis:
Abschlusszeugnis des Berufsvorbereitungsjahres

8. Weiterbildungsmöglichkeiten:
Erwerb des Hauptschulabschlusses über die Schulfremdenprüfung an der Hauptschule
(wenn nicht durch die Zusatzprüfung erworben).

Beginn einer dualen Ausbildung in Betrieb und Berufsschule.

9. Anmeldung:
Download Anmeldebogen (*.pdf)
Download Info zum Anmeldebogen BVJ (*.pdf)
 
  © AK Website Peter-Bruckmann-Schule 29.02.2012