Die Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss der zuständigen
Landes- bzw. Bezirkszahnärztekammer unter Beteiligung der Berufsschule
durchgeführt.
Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr
Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil (Berufsschule und Kammer): Theorieprüfung in allgemeinen und fachlichen
Bereichen
2. praktische Prüfung (Kammer): Fertigkeiten die im Berufsbild enthalten
sind, wie z. B. Betreuung von Patienten, Assistenz bei der Behandlung;
Information und Motivation, Praxisorganisation und Verwaltung
Prüfungszeugnis der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
und Berufsschulabschlusszeugnis der Schule
|